AGBs – allgemeinen Geschäftsbedingungen
von Wash´n Polish (Im Folgenden auch als “der Auftragnehmer” bezeichnet)
1. Allgemeine Regelungen
a.) Die nachfolgenden AGBs gelten für alle Leistungen der Wash´n Polish.
b.) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Bestandteil des Vertrages.
c.) Von den AGBs abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich getroffen werden.
2. Gewährleistung und Haftung
a.) Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist, gelten die gesetzlichen Regelungen zur Gewährleistung und Haftung.
b.) Wash´n Polish haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei Schäden an Leben, Körper und Gesundheit haftet Wash´n Polish auch für einfache Fahrlässigkeit.
c.) Für Schäden, die an Verbrauchsmaterialien und Verschleißteilen entstehen, sowie für Schäden, die durch die gewöhnliche Abnutzung oder durch höhere Gewalt entstehen, übernimmt Wash´n Polish keine Haftung. Dies gilt auch für Schäden und Mängel, die durch einen fehlerhaften Gebrauch oder durch fahrlässiges Verhalten des Kunden verursacht werden.
d.) Werden wesentliche Vertragspflichten verletzt, so beschränkt sich die Haftung von Wash´n Polish auf den Ersatz solcher Schäden, die nach der Art der Leistung typischerweise auftreten. Der Ersatz sonstiger, atypischer Schäden wird ausdrücklich ausgeschlossen. Ansprüche aus übernommenen Garantien bzw. aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben hiervon unberührt.
e.) Wash´n Polish übernimmt keine Haftung für im Auto befindliche Gegenstände.
f.) Die Feststellungen zu etwaigen Schäden am Kfz bei Übergabe und bei Abholung des Fahrzeuges sind Bestandteil des Vertrages.
g.) Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug bei Abholung auf äußerliche, mit bloßem Auge erkennbare Schäden zu untersuchen. Etwaige Schäden werden im sog. Abhol-Protokoll festgehalten. Für Schäden, die vom Kunden nicht reklamiert und daher im Abhol-Protokoll nicht festgehalten sind, entfällt die Haftung der “Gesellschaft”, sobald der Kunde die Geschäftsräume von Wash´n Polish verlassen hat.
h.) Sonstige Reklamationen sind schriftlich an Wash´n Polish, Hügelstr. 145 60431 Frankfurt zu richten.
i.) Ein Ersatz für Schäden, die nicht am Vertragsgegenstand selbst entstanden sind (z.B. Gewinnausfall, sonstige Vermögensschäden) ist ausgeschlossen.
j.) Ersatz für Schäden, die im Zusammenhang mit der Verbringung des Kfz zur Betriebsstätte von Wash´n Polish und zurück zum Abholort im Straßenverkehr oder im Parkhaus entstehen, wird durch Wash´n Polish nur dann geschuldet, wenn der Schaden durch schuldhaftes Verhalten verursacht wurde, welches Wash´n Polish zuzurechnen ist.
k.) Der Kunde ist verpflichtet, die ordnungsgemäße Zulassung des Kfz und die Versicherung für den Betrieb im Straßenverkehr zu gewährleisten. Im Schadensfall trägt der Kunde einen etwaigen Selbstbehalt seiner Kfz-Versicherung selbst, wenn der Auftragnehmer nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich bzw. im Fall von Personenschäden mindestens leicht fahrlässig gehandelt hat.
l.) Der Kunde ist weiterhin verpflichtet, sicherzustellen, dass sich das Kfz in einem technisch einwandfreien Zustand befindet, soweit die Behebung dieses Mangels nicht die Vertragsleistung darstellt. Unterläßt es der Kunde, den Auftragnehmer auf etwaige Mängel hinzuweisen und kommt es zu einem Schaden, so haftet der Kunde gegenüber Wash´n Polish sowie gegenüber geschädigten Dritten auf Schadensersatz. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, Wash´n Polish gegenüber geschädigten Dritten von der Haftung freizustellen.
m. Wash´n Polish übernimmt keine Parkgebühren und auch keine etwaigen Kosten im Falle einer Nichtzahlung der Parkgebühren.
3. Eigentumsvorbehalt bei Reparaturen
Bei der Durchführung von Reparaturen bleiben eingefügte Ersatzteile solange im Eigentum von Wash´n Polish, bis alle Forderungen des Auftragnehmers aus dem Vertrag beglichen sind. Bei Zahlungsverzug des Kunden steht Wash´n Polish ein Anspruch auf Herausgabe der Ersatzteile zu.
4. Leistungszeitpunkt
a.) Vereinbarte Termine zur Ausführung der bestellten Leistungen sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart sind. Weiterhin sind entsprechende Vereinbarungen nur dann verbindlich, wenn ihre Einhaltung nicht durch solche Umstände unmöglich gemacht wird, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat.
b.) Die Öffnungszeiten von Wash´n Polish sind wie folgt: Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 18 Uhr, Samstag von 9 Uhr bis 12 Uhr.
5. Zahlungsbedingungen
a.) Die Rechnungsbeträge sind sofort bei Rechnungserhalt fällig. Teilzahlungen werden nicht angenommen. Für Leistungen, die nicht im Vertrag festgehalten sind, kann ein Nachtragsangebot angefordert / abgegeben werden. Kommt hierüber keine Vereinbarung zustande, werden Zusatzleistungen nach Umfang und Zeitaufwand berechnet. Die Preise richten sich nach der jeweils aktuellen Preistabelle, die in den Geschäftsräumen von Wash´n Polish und in den Annahmestellen aushängt und jederzeit eingesehen werden kann.
b.) Eine Aufrechnung ist nur mit rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen möglich.
6. Schlussbestimmungen
a.) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Regelwerks unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Eine etwaig unwirksame Bestimmung ist durch eine solche Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Wollen von Wash´n Polish am nächsten kommt. Die gilt entsprechend für etwaige Vertragslücken im Rahmen der Kundenvereinbarungen.
b.) Die Vereinbarungen zwischen Wash´n Polish und den jeweiligen Kunden sind in dem jeweiligen Vertrag und in den vorliegenden AGBs abschließend schriftlich festgehalten. Sonstige Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich unter Bezugnahme auf den jeweiligen Vertrag erfolgen.
c.) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
d.) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem umseitigen Vertrag ist das für den Sitz der Gesellschaft zuständige Gericht.